Voraussetzungen
Wohnsitz in Kerpen
Um bei der Tafel Kerpen Kunde zu werden, muss der Wohnsitz in Kerpen liegen. Zum Nachweis sind ein gültiger Personalausweis oder ein anderes amtliches Ausweisdokument vorzulegen, aus dem Identität und Wohnadresse hervorgehen.
Nachweis einer Unterstützungsleistung
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Bezug einer sozialen Unterstützungsleistung:
Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Zuständig hierfür ist das Jobcenter der Stadt Kerpen.
Regelung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner müssen folgende Unterlagen vorlegen:
aktuellen Rentenbescheid und
aktuellen Wohngeldbescheid
Für die Gewährung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle der Stadt Kerpen zuständig.
Anmeldetermine finden Sie hier: Anmeldetermine