Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite unter der Domain https://tafel-kerpen.de/.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Tafel KerpenHerrenstraße 76
50170 Kerpen-Sindorf
Anrufbeantworter/AB: 02273 952 9465
E-Mail: info(at)tafel-kerpen(dot)de
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Meldungen per E-Mail unter: verwaltung@skm-rek.de
Meldungen per Telefon unter: 02235 7995-0
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Diese Website informiert über die Arbeit der Kerpener Tafel. Besucher*innen der Webseite haben die Möglichkeit sich über unsere Ausgabestelle, Anmeldevoraussetzungen und Ausgabezeiten zu informieren. Es wird darüber informiert, auf welche Weise man die Kerpener Tafel unterstützen kann. Via Webformular können Besucher*innen Kontakt zu uns aufnehmen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als Verband sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen. Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.
Konformitätsstatus
Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an WCAG 2.1 Level AA.
Bewertungsmethode und Bewertungszeitpunkt
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf einer Selbstbewertung mittels der Accessibility-Prüftools 'WAVE' und 'Lighthouse'. Die letzte Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit wurde am 30. Juli 2026 durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Farbliche Barriere
Der Kontrast zwischen unseren Markenfarben Weiß und Orange ist mit 2,7:1 niedrig. Tafel Deutschland sowie bundesweit über 600 Tafeln nutzen das 2017 etablierte Corporate Design, zu dem die Markenfarben gehören. Die Farben werden nicht auf dieser Website, sondern auch auf unzähligen Publikationen, Fahrzeugen, Schildern und vielem mehr verwendet. Für eine gemeinnützige Bewegung wie die Tafeln wäre es eine finanziell und personell unverhältnismäßige Belastung, die Farben ihres Corporate Designs zu ändern und die Außendarstellung überall anzupassen. Wir beschränken daher den Einsatz von Orange auf dieser Website so gut wie möglich auf einzelne Elemente wie größere Überschriften und werden beispielsweise keine längeren Fließtexte in Orange auf hellem Hintergrund oder hellen Text auf orangefarbenem Hintergrund darstellen. So versuchen wir, unserer Marke gerecht zu werden, ohne unnötige Barrieren zu schaffen. - Verständlichkeit von Texten
Es ist nicht gewährleistet, dass Texte auf der Webseite immer in leicht verständlicher Sprache vorkommen. Stattdessen werden des Öfteren fremdsprachige, juristische und fachspezifische Begriffe verwendet, die nicht gesondert erklärt werden. - Tastaturbedienung und Fokussierbarkeit
Unterpunkte des Menüs sind nicht mit der Tastatur erreichbar, da sich die Menüpunkte nicht ausklappen lassen. Alternativ haben wir jedoch einen Sprunglink zur Sitemap geschaffen und auch die Suche ist per Tastatur ansteuer- und bedienbar. Manche Elemente haben einen fehlenden Fokusindikator. - Bedienbarkeit der Navigation und dynamischer Elemente
Bei ausklappbaren Elementen der Hauptnavigation sowie der Akkordeon-Elemente wird der aktuelle Zustand (eingeklappt / ausgeklappt) nicht an assistive Hilfstechnologien weitergegeben, was die Orientierung für Screenreader-Nutzende erschwert. - Einsatz von PDF-Dokumenten
Ein Teil der auf der Website verlinkten PDF-Dokumente sind Aufgrund grafisch aufwändiger Umsetzung nicht barrierefrei. - Einsatz von Videos
Die bisher auf der Webseite eingesetzten Videos haben nur in den wenigsten Fällen Untertitel und gelten somit als nicht barrierefrei. - Kontrast (Minimum)
Bei einigen wenigen Elementen kann es zu einem verringerten Kontrastverhältnis kommen. Dies kann aber mittels der von uns bereitgestellten Accessibility Tools (Eye-Able / DigiAccess) individuell verändert werden. - Einsatz von Grafiken
Bei vielen Layoutgrafiken, die aus Barrierefreiheitsgründen mit einem leeren alt-Attribut versehen sein sollten, wird aus technischen Gründen immer ein befülltes alt-Attribut ausgegeben. Es ist nicht gewährleistet, dass Informationsgrafiken eine adäquate Textalternative haben, die alle Inhalte der Grafik vermitteln. - Überschriften-Auszeichnungen und Reihenfolgen
Es sind Mängel bezüglich der Überschriftenauszeichnung vorhanden. Weiterhin ist auf einigen Seiten die Überschriftenreihenfolge noch nicht korrekt. Wir sind bemüht, dies sukzessive zu beheben. - Einsatz von Formularen
Zurzeit werden bei einigen Formularen noch grafische Captchas (Sicherheitsüberprüfungen) eingesetzt, die noch nicht barrierefrei sind. Dies werden wir zeitnah verbessern. - Historische Inhalte
Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch, soweit wirtschaftlich vertretbar, nach den aktuellen Standards erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass wir Ihr Feedback nicht angemessen berücksichtigt haben oder dass unsere Website nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entspricht, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenOmbudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderung
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlusserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über unsere E-Mail-Adresse im weiter oben angeführten Bereich 'Feedback und Kontakt'.